Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Diese einmalige Prämie dürfen Sie sich auf keinen Fall entgehen lassen.
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll, kontaktieren Sie uns bitte.
Bei erfolgreicher Vermittlung honorieren wir Ihren Hinweis mit einer Provision, die diskret besprochen wird. Voraussetzungen:
Immobilien Richter kennt das Objekt nicht und es liegt kein Maklervertrag vor.

Es werden nur Objekte in Betracht gezogen, die bisher noch nicht in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso werden Immobilien ausgeschlossen, die uns bereits zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Zusätzlich behalten wir uns das Recht vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, kontaktieren wir den Eigentümer unverbindlich. Die Erfolgsaussichten sind höher, wenn Sie als Tippgeber den Eigentümer vor unserer Kontaktaufnahme informieren. Bitte beachten Sie, dass der Eigentümer der Weitergabe seiner Adresse und der Kontaktaufnahme durch uns zustimmen muss. Der Tippgeber stimmt ebenfalls der Weitergabe seiner Adresse an den Eigentümer zu.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, kontaktieren wir den Eigentümer unverbindlich. Die Erfolgsaussichten sind höher, wenn Sie als Tippgeber den Eigentümer vor unserer Kontaktaufnahme informieren. Bitte beachten Sie, dass der Eigentümer der Weitergabe seiner Adresse und der Kontaktaufnahme durch uns zustimmen muss. Der Tippgeber stimmt ebenfalls der Weitergabe seiner Adresse an den Eigentümer zu.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, erhalten Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, senden wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung.
Von der Tippgeber-Prämie ausgeschlossen sind Personen, die aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen, wie z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch über etwaige nützliche Hinweise von diesem Personenkreis. Personen unter 18 Jahren sind von der Tipp-Prämie ausgenommen.
Von der Tippgeber-Prämie ausgeschlossen sind Personen, die aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen, wie z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch über etwaige nützliche Hinweise von diesem Personenkreis. Personen unter 18 Jahren sind von der Tipp-Prämie ausgenommen.
