Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie


Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit Immobilien Richter

Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.

Für den Käufer oder den Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken, Kochgeräten oder Waschmaschinen erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten. Der Energieausweis muss schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen erhebliche Bußgelder. Diese Auflage bleibt unverändert bestehen.

Seit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 01. November 2020 tritt nun zum 01.01.2024 eine weitere Änderung ein.
Das Gesetz für erneuerbares Heizen um den Klimaschutz zu stärken.
In Neubaugebieten muss ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen.
Für Neubauten in Bestandgebieten und Baulücken sind je nach Gemeindegröße Übergangsfristen vorgesehen. Hier gilt die Vorgabe nach dem 30.06.2026 bzw. 30.06.2028. Diese Fristen sind angelehnt an die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen fue Erstellung von Wärmeplänen. Ab den genannten Zeitpunkten mu neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten die Vorgaben des Gesetzes erfu. Um es den Eigentu zu ermöglichen, die fue passendste Lösung zu finden, kann fune Übergangsfrist von fuahren noch eine Heizung eingebaut werden, die die 65% EE-Vorgabe nicht erfullt.



Mögliche Fördererungen: Der Besitzer eines Einfamilienhauses kann für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung bis zu 30.000 Euro der Gesamtrechnung für die Förderung geltend machen. Und zwar zu höchstens 70 Prozent. Die staatliche Förderung beträgt maximal 21.000 Euro für einen Heizungsumbau. (Quelle bund.de)
Wir sind Ihr Partner für alle wichtigen Fragen rund um den Energieausweis und die energetische Modernisierung.
Beauftragen Sie uns und wir erledigen für Sie die
Bestellung des Energieausweises. Tel. 0261 - 40 30 430
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Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.

  • Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.

Immobilien Richter regelt alles. Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.

Wir arbeiten mit erfahrenen Profis, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten.
Bei Erteilung des Makleralleinauftrages kümmern wir uns um den Energieausweis (falls nicht bereits vorhanden).

Natürlich achten wir in allen Phasen des Verkaufs darauf, dass auch die anderen Vorschriften der Energiesparverordnung erfüllt sind.
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Verpflichtende Sanierungen beim Hauskauf – unser Angebot zur Kostentransparenz

Aktuelle Sanierungspflichten nach GEG beim Eigentümerwechsel können zu Verunsicherungen führen. Sie fragen sich möglicherweise, was genau nach dem aktuell geltenden Gesetz und bis wann saniert werden muss und welche Kosten dabei entstehen. Außerdem interessiert Sie, wie die Sanierung aussehen sollte, zum Beispiel welche U-Werte eingehalten werden müssen. Unsere Parnterernergieberater berechnen im Energieausweis die konkreten Modernisierungskosten und Einsparungen, die gemäß GEG auf den neuen Eigentümer zukommen.
Im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie stehen Sie als deutscher Hausbesitzer vor einer Entscheidung: sollen Sie Ihr Haus sanieren oder nicht? Wie hoch sind die Kosten und welches Einsparpotenzial ergibt sich langfristig durch Energieeinsparungen? Ist eine Dämmung gemäß den gesetzlichen Vorschriften überhaupt empfehlenswert? Wir beantworten in Kooperation unserer Energieberater Ihre Fragen schnell und transparent und stehen Ihnen auch zur Seite, wenn Sie flexibel bleiben möchten und selbst handwerklich tätig werden wollen.
Bei Immobilien Richter erhalten Sie eine umfassende Beratung zu den gesetzlichen Vorschriften. Zudem informieren wir Sie gerne darüber, wie Sie Energie sparen können. Kontaktieren Sie uns und wir freuen uns darauf, Ihnen und Ihrer Immobilie zu helfen!

Kreditvergabe: Kostenschätzung ist Voraussetzung

Wenn Sie den Erwerb der Immobilie über einen Immobilienkredit finanzieren möchten, möchten die Kreditgeber genau wissen, mit welchen Folgekosten für die energetischen Pflichtsanierungen zu rechnen sind. Mit unserer Modernisierungsberatung können Sie diese Kosten benennen, erleichtern Ihren Interessenten die Finanzierungsgespräche und erreichen so mehr potentielle Käufer.

Interessiert? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Bei Immobilien Richter erhalten Sie eine umfassende Beratung zu den gesetzlichen Vorschriften. Zudem informieren wir Sie gerne darüber, wie Sie Energie sparen können. Kontaktieren Sie uns und wir freuen uns darauf, Ihnen und Ihrer Immobilie zu helfen!

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